Im Namen der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stelle ich folgenden Antrag:
Die Garagen- und Stellplatzsatzung für Kraftfahrzeuge der Stadt Olching wird grundlegend überarbeitet.
Begründung:
Die Bayerische Stellplatzverordnung schreibt für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser einen Kfz-Stellplatz pro Wohnung vor. Demgegenüber sieht die GaStS von Olching 2 Stellplätze vor; lediglich bei Wohnungen unter 70 m² wird nur 1 Stellplatz verlangt.
Insbesondere bei Nachverdichtung im Innenstadtbereich stößt die Herstellung der erforderlichen Stellplätze immer öfter an ihre Grenzen und werden Ausnahmen bzgl. der Anzahl der Stellplätze diskutiert und erlassen.
Grundsätzlich geht die Stadtplanung verstärkt zur Reduzierung der Stellplätze in Abhängigkeit verschiedener Voraussetzungen über. Beispielsweise werden Stellplätze im geförderten Wohnungsbau – auch abhängig vom Fördermodell – deutlich verringert. Ebenfalls berücksichtigt werden die Erschließung/Entfernung zum Öffentlichen Nahverkehr oder auch eine Verkehrskonzepte, die einen Verzicht aufs eigene Auto fördern wie beispielsweise car-sharing-Modelle.
Daneben könnte ein bestimmter Anteil der erforderlichen KfZ-Stellplätze durch Fahrradabstellplätze (je 4 pro KfZ-Stellplatz) ersetzt werden.
Auch interessant ist die Möglichkeit, Stellplätze nicht zwingend auf dem eigenen Grundstück/an das Bauvorhaben gebunden zu errichten. Dadurch werden Quartiere möglich, in denen die Erschließung für den KfZ-Verkehr nicht im Mittelpunkt stehen muss, sondern die Aufenthaltsqualität der Bewohner*innen deutlich gehoben werden kann.
Denkbar wäre auch, eine Reduzierung der Stellplätze in festgelegten zentralen Bereichen zu bestimmen – analog zu §4 Ablösung unserer GaStS.
Mit freundlichen Grüßen, gez. Ingrid Jaschke
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