Critical Mass Olching

DIE CM ROLLT UNTER EINHALTUNG DES MINDESTABSTANDS WIEDER DURCH OLCHING!

NÄCHSTER TERMIN: SAMSTAG, 6. Mai 2023, 11.00 UHR, START „AM VOGELHERD“, EINMÜNDUNG ZUR FÜRSTENFELDBRUCKER STRAßE

Was ist Critical Mass?

Die Aktionsform Critical Mass entstand bereits Anfang der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts in San Francisco und verbreitete sich weltweit. Critical Mass-Aktionen entstehen, wenn sich jemand einen Ort und einen Zeitpunkt überlegt und zu einer gemeinsamen Fahrt via Internet, Plakaten, Mundpropaganda oder ähnlichem aufruft und damit Ort und Zeitpunkt bekanntgibt.

Mit dem konzentrierten Auftreten von Fahrradfahrer*innen soll auf den Radverkehr aufmerksam gemacht werden sowie eine Verbesserung der Infrastruktur und der dem Radverkehr gemäß Straßenverkehrs-Ordnung zustehende Platz eingefordert werden. Radfahrer stören nicht den Verkehr — Radfahrer sind Verkehr.

In Deutschland dürfen mehr als 15 Radfahrer nach § 27 StVO einen geschlossenen Verband bilden. Dies bedeutet, dass die Radfahrer*innen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren und Kreuzungen geschlossen überquert werden dürfen – auch wenn eine Ampel zwischendurch auf Rot schaltet. Die Radwegebenutzungspflicht ist ausgesetzt. Darüber hinaus gelten selbstverständlich alle Regeln wie Handzeichen geben beim Abbiegen, keine Benutzung von nicht freigegebenen Gehwegen oder entgegen der Fahrtrichtung, kein Durchschlängeln zwischen wartenden Autos etwa vor einer Ampel oder im Stau.

Aber auch die Autofahrer*innen sind verpflichtet die Verkehrsregeln zu beachten: beim Überholen von Radfahrer*innen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und der Verband darf nur im Ganzen überholt werden, also ein Abdrängen der Radler*innen bei Gegenverkehr ist unzulässig. Hupen ist nur bei Gefahr erlaubt, keinesfalls um seinen Unmut zu äußern.

Überholen von Radfahrer*innen

In § 5, Absatz 4 der Straßenver­kehrs­ordnung heißt es:

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern. (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html)

Je nach Straßen- und Wetterverhältnissen, Geschwin­digkeit und Größe des überholenden Fahrzeugs können auch größere Abstände notwendig sein. Dies gilt insbesondere, wenn auf dem Fahrrad ein Kind trans­por­tiert wird – dann müssen Autofahrer nach einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Naumburg mindestens 2 Meter Abstand halten (AZ 12 U 29/05).

Wer kann mitmachen?

Mit der Aktion Critical Mass weisen Radfahrer*innen friedlich und verkehrskonform auf ihre Rechte und Bedürfnisse hin.

Mitradeln können alle, die den Radverkehr stärken wollen und sich an die geltenden Verkehrsregeln halten. Es ist keine Anmeldung erforderlich und es kostet – außer etwas Zeit – nichts!

Wann? Wo? Wohin?

Jeden 1. Samstag im Monat – Treffpunkt: Am Vogelherd/Fürstenfeldbrucker Straße (am Ortseingang von Olching) – Abfahrt um 11.00 Uhr

Nächste Termine: 06. Mai, 03. Juni, 01. Juli 2023

Die Route wird jeweils vor Ort festgelegt.

Die Radl-Aktion findet bei jedem Wetter statt.

Spielregeln für die CM

* ab 16 Radfahrenden (und mehr) darf ein geschlossener Verband gebildet werden (StVO § 27) – dabei ist Fahren zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn erlaubt, mit Sicherheitsabstand zur Vorderfrau aber ohne große Lücken

* Radwegebenutzungszwang ist aufgehoben

* Kreuzungen und Ampeln werden geschlossen im Verband durchfahren; wenn die Ampel auf rot umschält darf der Verband trotzdem geschlossen passieren – aber bitte aufpassen und keinesfalls Konfrontation mit nichtwissenden anderen Verkehrsteilnehmer*innen riskieren

* Darüber hinaus gelten selbstverständlich alle Regeln wie Handzeichen geben beim Abbiegen, keine Benutzung von nicht freigegebenen Gehwegen oder entgegen der Fahrtrichtung, kein Durchschlängeln zwischen wartenden Autos etwa vor einer Ampel oder im Stau.

*Mitführen von Plakaten oder Bannern ist nicht erlaubt

Links

CM Olching auf twitter

Bericht über die 1. Critical Mass in Olching im April 2019 in der SZ: „Mehr Raum für Radler“

Bericht über die 2. Critical Mass in Olching im Mai 2019 im Merkur: „Radler protestieren erneut und fordern mehr Platz im Straßenverkehr“

Bericht über die 2. Critical Mass in Olching im Mai 2019 in der SZ: „Für die Rechte der Radler -Bewegtes Statement“

Bericht über die 5. Critical Mass in Olching im August 2019 im Kreisboten: „Radeln für Gleichberechtigung“

Bericht über die 11. Critical Mass auf OlchingBlog