Ende November wurde das Volksbegehren Artenvielfalt zur Bekämpfung des Artensterbens zugelassen.  Um es zum Erfolg zu führen, brauchen wir rund eine Million Unterschriften, die im Zeitraum von 31.01. bis 13.02.2019 in den Rathäusern geleistet werden müssen.

Wichtige inhaltliche Punkte des Volksbegehrens:

  • mind. 20 % Ökolandwirtschaft bis 2025, 30% bis 2030
  • Kein Umbruch von Dauergrünland
  • Kleinstrukturen in der Agrarlandschaft besser erhalten
  • regelmäßige Statusberichte zur biologischen Vielfalt
  • Naturschutz in Lehrpläne integrieren
  • Vorgaben gegen Lichtverschmutzung
  • Gewässerrandstreifen und Blühwiesen
  • 13 % Biotopverbund
  • Pestizidverbot in geschützten Biotopen und Schutzgebieten

Weitere Info und Gesetzestext

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