Antrag von Ingrid Jaschke
Zunehmend erobern sterile Kies“gärten“ privaten Flächen, die als Grünflächen vorgesehen sind. Häufig werden unter den Kies-/Schotter-/ähnlichen Materialschüttungen wasserdichte, nicht durchwurzelbare Folien ausgebracht. Dem kann durch Festsetzung im B-Plan entgegen gewirkt werden.
Grundsätzlich gibt es folgende Vorschriften zum Umgang mit Flächen:
- Der Grundsatzparagraf §1a BauGB schreibt vor, dass das Maß der Bodenversiegelung auf das Notwendige zu begrenzen ist.
- In Bayern gilt der Art. 7 BayBauO demzufolge „nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken zu begrünen oder zu bepflanzen sind“.
- Entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB können im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen festgelegt werden: „die Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“.
Namens meiner Fraktion stelle ich folgenden Antrag:
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB wird künftig in Bebauungspläne folgender Passus aufgenommen:
„Außerdem wird festgesetzt, dass die nicht baulich genutzten Freiflächen der Baugrundstücke als unversiegelte Vegetationsflächen gärtnerisch anzulegen sind. Kies-, Schotter- und ähnliche Materialschüttungen gegebenenfalls in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind hierfür unzulässig. Teichfolien sind nur bei der Anlage von permanent wassergefüllten Gartenteichen zulässig.“
Begründung:
Steinwüsten befördern die Hitzebildung in heißen Sommern wie dem vergangenen und lassen Regenwasser schlecht versickern – angesichts zunehmender Starkregenereignissen und vermehrter Hitzeperioden im Sommer kontraproduktiv für das Stadtklima.Ganz abgesehen davon, dass sterile Steinwüsten die Biodiversität in unseren Siedlungsgebieten gefährden, weil sie für alle pflanzlichen und tierischen Lebewesen über und im Boden extrem lebensfeindliche Bedingungen bereit halten und somit dem Artensterben Vorschub leisten. Darüber hinaus verändern sie das Gesicht unserer Siedlungsgebiete nicht unbedingt vorteilhaft.
Nachtrag: Der Antrag wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 11.04.2019 nach kurzer Diskussion mit Stimmengleichheit äußerst knapp abgelehnt.
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