LRA FFB beanstandet Beschluss des Ferienausschusses

Das LRA FFB kündigt an, die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag von O2 auf Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation (40 m hoher Stahlgittermast) nahe Gröbenzell-Nord zu ersetzen.

Nach Ansicht des LRA FFB „stehen dem Bauvorhaben Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht im Wege“ und der geplante 40 m hohe Stahlgittermast mit überdachter Outdoor-Technik wäre „in die vorhandene Gehölzstruktur eingebunden“. Es bleibt das Geheimnis des LRA, wie die am vorgesehenen Standort maximal 12 m hohen Bäume einen 40 m hohen Masten einbinden sollen. Vielmehr wird der Masten von überall her ins Auge stechen: sei es vom Naherholungsgebiet Olchinger See, vom Olchinger Wohngebiet Schwaigfeld, selbst vom Norden Gröbenzells, da der Masten auch den alten Bahndamm weit überragen wird.
Der besondere Gebietscharakter, Teile der Waldflächen und der Bereich zwischen den Bahngleisen sind als „geschützte Landschaftsbestandteile“ nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz ausgewiesen, wird vom LRA erst gar nicht erwähnt. Vielmehr erklärt das LRA den geplanten Standort als „vorbelastet“ durch den Wohnwagenabstellplatz und durch die Bahnanlagen. Wer jedoch in der Umgebung, auch zwischen oder auf den Bahndämmen spazieren geht, bekommt die abgestellten Wohnwagen überhaupt nicht zu sehen und kann größtenteils die Bahndämme als eingewachsene Sekundärbiotope genießen.

Angesichts der jüngsten eindringlichen Warnung vor den Gefahren elektromagnetischer Strahlung durch die Europäische Umweltagentur (EEA) als auch der aktuellen Mahnung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aufgrund der Ungewissheit über mögliche gesundheitsschädigende Auswirkungen von Elektrosmog zu einem behutsamen Umgang mit Mobilfunk, WLAN und allen anderen auf der Basis von Mikrowelle betriebenen Funktechniken, erscheint die Formulierung des LRA „Ferner gehen von dem Mobilfunkmasten nach den derzeitigen technischen Schutzstandards keine schädlichen Umwelteinwirkungen aus“ nicht nur zynisch sondern auch verantwortungslos.

Nachtrag
Die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag für die Mobilfunk-Basisstation wurde am 08. November 2007 vom Bauausschuss mit 2 Gegenstimmen bestätigt.

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