Sehr geehrter Herr Bürgermeister Magg,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats,
In der Angelegenheit Bauantrag von O2:
Mobilfunk-Basisstation auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1090/3 in Olching stellen wir folgenden Antrag zum weiteren Verfahren:
Der Gemeinderat wolle beschließen:
1. Der Gemeinderat bleibt bei seiner Ablehnung des von O2 beantragten Mobilfunk-Sendemastes aufgrund des nicht hinnehmbaren erheblichen und nachhaltigen Eingriffs in das Landschaftsbild, das heißt er versagt weiterhin dem entsprechenden Bauantrag sein einvernehmen.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sich umgehend mit dem Streitfall und dem Gerichtsverfahren zwischen der Gemeinde Aßling und O2 zu befassen und dem Gemeinderat dann zu berichten.
3. Der Gemeinderat beabsichtigt, über seine Bauleitplanung Standorte für Mobilfunk-Sendemasten im Außenbereich festzusetzen, d.h. entsprechende Vorrangflächen für Sendemasten auszuweisen.
4. Das Landratsamt wird um Zurückstellung des Bauantrags von O2 ersucht.
Begründung:
Das Gebiet, in dem das Grundstück Fl.-Nr. 1090/3 liegt, verfügt über einen besonderen Gebietscharakter, weite Teile der Waldflächen und des Bereiches zwischen den Bahngleisen sind als „geschützte Landschaftsbestandteile“ nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz ausgewiesen. Der gut 40 Meter hohe Mast würde das vorhandene Gehölz weit überragen und damit das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen. Auch hätte der Mast durch seine Höhe eine immense Fernwirkung, er würde von überall her ins Auge stechen, auch vom Erholungsgebiet Olchinger See und vom Norden Gröbenzells her. Unmittelbar nach der Gemeindegrenze, nur etwa 100 Meter vom geplanten Standort entfernt, befindet sich ein Reines Wohngebiet der Gemeinde Gröbenzell.
Im Falle der Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Aßling, Landkreis Ebersberg, und dem Mobilfunkbetreiber O2, hat O2 seine Klage vor dem VG München zurückgezogen, nachdem die zuständige Richterin signalisiert hatte, dass die Gemeinde sehr wohl das Recht habe, sich um Alternativstandorte zu bemühen und dass der Bauantrag zurückgestellt werden könne. Das Interessante an diesem Fall ist, dass die Gemeinde Aßling mit ihrem Bemühen „Festsetzung von Standorten über die Bauleitplanung“ erst nach Eingang des Bauantrages von O2 begann.
Beim Festlegen von Standorten im Außenbereich sind Vorrangflächen für Sendemasten festzusetzen, was bedeutet, dass in den anderen Gebieten keine Sendemasten errichtet werden dürfen. Im Außenbereich dürfen bekanntlich keine Veränderungssperren erlassen werden, daher ist mit dem Instrument der Zurückstellung zu arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ingrid Jaschke
Olching, den 19. März 2008
Nachtrag:
Der Antrag wurde am 03. April 2008 im Gemeinderat beraten.
Mit zwei Gegenstimmen wurde folgendes beschlossen:
– die Gemeinde Olching bekräftigt ihr Nein zum Bauantrag von O2 und das Landradsamt wird umgehend ersucht, den Bauantrag zurück zu stellen
– die Verwaltung befasst sich mit dem Streitfall und dem Gerichtsverfahren zwischen der Gemeinde Aßling und O2 und bereitet eine Sitzungsvorlage – auch hinsichtlich Festsetzung von Vorrangflächen für Sendemasten im Außenbereich – zur weiteren Beratung vor.





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