Achtung: Abgabefrist 02. Mai 2016!

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Pressemitteilung

Wie bereits angekündigt, haben sich am vergangenen Samstag die GRÜNEN Kreisverbände im Bezirksverband Oberbayern mit dem Entwurf des Bundesverkehrswegeplans befasst und gemeinsam beigefügte Resolution bearbeitet und beschlossen.

Aus dem Kreisverband Fürstenfeldbruck hat Dr. Ingrid Jaschke, Sprecherin des Ortsverbands Olching, an dem Treffen teilgenommen: „Olching ist von dem 4-spurigen Ausbau der B471 massiv betroffen. Außerdem wird der Ausbau der B2 mit den Umfahrungen Mammendorf, Hattenhofen und Althegnenberg eine erhebliche Verkehrsmehrung auf der B471 in Bereich Olching nach sich ziehen, denn in Verbindung mit der geplanten Osttangente Augsburg wird über B2 und B471 eine parallele Entlastungsstrecke sowohl zur A96 als auch zur A8 ertüchtigt – ein deutliches Angebot für den Mautausweichverkehr.“

Die GRÜNEN fordern, Klimaschutzziele ernst zu nehmen, den Flächenverbrauch zu reduzieren und Alternativplanungen zu berücksichtigen. Die Verkehrswende hin zu einer nachhaltigen Mobilität muss endlich angegangen werden. Konkrete Ausführungen sind der Resolution zu entnehmen.

Gemeinsam mit dem GRÜNEN Kreisverband Fürstenfeldbruck rufen die Olchinger GRÜNEN die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Fürstenfeldbruck dazu auf, ihr Recht wahrzunehmen und eine Stellungnahme zum Entwurf des BVWP abzugeben. Dies ist entweder postalisch oder online noch bis 02. Mai möglich. Stellungnahmen können sich sowohl auf den Gesamtentwurf beziehen und/oder auch nur in Bezug auf eine regionale Betroffenheit. Eine Stellungnahme lässt sich bequem aus den Textbausteinen des Bezirksverbands (zu finden unter                www.gruene-oberbayern.de/bvwp) sowie landkreisbezogen der Olchinger GRÜNEN (weiter unten) erstellen.

Postalische und online Adresse sowie Hinweise zum Erstellen der Stellungnahme finden sich am Ende der Resolution sowie unter www.gruene-oberbayern.de/bvwp

Regionale Textbausteine:

Die Annahme, durch den vierspurigen Ausbau würden sich die Staus in Luft auflösen, wird mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht eintreten. Denn der Rückstau auf der B471 wird meistens dadurch verursacht, dass die Auffahrt auf eine verstopfte Autobahn nicht zügig erfolgen kann. Somit wird sich nach dem Ausbau der Bundesstraße die Blechlawine zwar auf zwei Fahrspuren in der Länge verkürzen; zeitlich wird sich jedoch aufgrund des zu überwindenden Nadelöhrs Autobahnauffahrt kein nennenswerter Vorteil einstellen. Damit werden auch die bei der Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses angewandten Parameter wie Reisezeitverkürzung, Reduzierung der Betriebskosten im Personen- und Güterverkehr oder verminderte Abgasemissionen keinesfalls so positiv ausfallen wie angesetzt.

Die Erweiterung der B471 auf 4 Fahrspuren zwischen Geiselbullach und Fürstenfeldbruck-Ost in zwei Teilabschnitten von insgesamt 7,3 Kilometer erfordert einem Flächenbedarf von 10,2 ha. Die Zerstörung von Ackerflächen, Naherholungsgebieten und natürlicher Lebensräume treibt die Flächenversiegelung weiter voran und reduziert die Lebensqualität.

Mit dem Ausbau der B2 mit den Umfahrungen Mammendorf, Hattenhofen und Althegnenberg wird in Verbindung mit der geplanten Osttangente Augsburg über B2 und B471 eine parallele Entlastungsstrecke sowohl zur A8 als auch zur A96 ertüchtigt – Mautausweichverkehr!. Damit wird mehr Verkehr angezogen und die Bürgerinnen und Bürger insbesondere im ohnehin überlasteten und sehr dicht besiedelten Osten des Landkreises Fürstenfeldbruck noch stärker belastet. Der Entwurf des BVWP setzt einseitig auf Straßenausbau, Ertüchtigung und Ausbau der Schiene werden sträflich vernachlässigt. Die dringend nötige Verlagerung insbesondere des Güterverkehrs auf die Schiene wird so verhindert.

Maßnahmen zur Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen werden nicht in Betracht gezogen, obwohl ein gleichmäßig fließender Verkehr – wie durch Tempo 120 erreicht – nachweislich der Staubildung entgegenwirkt.

Im Ballungsraum/der Metropolregion München fehlen Tangentialverbindungen auf der Schiene weitgehend. Diese sind nicht losgelöst vom überregionalen Verkehr zu behandeln, denn attraktive Schienenverbindungen in der Region entlasten das überregionale Verkehrsnetz. Überdies wird jährlich ein erheblicher Anteil der Gewinne aus dem Münchner S-Bahn-Betrieb abgezogen – hier gilt demnach der Nahverkehrsansatz nicht.

 

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