Wie kürzlich bekannt wurde, sollen auch in diesem Jahr auf Flächen des Versuchsgutes Roggenstein (Flurstück 740/5, Unterfeld 1/2) gentechnisch manipulierte Nutzpflanzen ausgebracht werden. Das Bundessortenamt will auf 2000 Quadratmetern Mais der Sorte MON 810 anbauen um eine Wertprüfung zur Bestimmung des landeskulturellen Wertes der Sorte durchzuführen. Da Genmais MON 810 bereits eine europäische Zulassung besitzt, muß der Anbau lediglich gemeldet werden – ein nationales Genehmigungsverfahren ist nicht erforderlich.
Mais der Sorte MON 810 wurde ein Gen des Bakteriums Bacillus thuringiensis (weit verbreitetes Bodenbakterium) eingeschleust, was bewirkt, dass die Pflanzen ein Gift (Bt-Toxin) produzieren, das auf Larven von Insekten der Ordnungen der Käfer, Schmetterlinge und Zweiflügler tödlich wirkt. Dadurch entsteht eine Resistenz gegen den Schädling Maiszünsler. – Völlig ungeklärt ist, wie stark von dieser Giftwirkung auch andere, keineswegs nur Schadinsekten, betroffen sind und welche Folgen der nicht zu vermeidende Verzehr des Toxins auf die Gesundheit von Mensch und Tier hat.
Desweiteren besteht bei Genmais eine erhöhte Gefahr der Auskreuzung, da die Maispollen mit dem Wind über erhebliche Strecken verfrachtet werden können und somit andere Anpflanzungen konventioneller Maissorten kontaminiert werden. Auch die Imkerei wird durch den Anbau von Genmais massiv beeinträchtigt: es kann nicht verhindert werden, dass Bienenvölker auch transgene Maispollen einsammeln. Honig, der MON 810-Pollen enthält, ist bei uns nicht als Lebensmittel zugelassen; er ist daher nicht verkäuflich und muß als Sondermüll vernichtet werden. Durch den geplanten Anbau auf Gut Roggenstein können während der Zeit der Maisblüte im weiteren Umfeld keine Bienen stationiert werden, was sich wiederum negativ auf viele Pflanzen, die auf die Bestäubung durch Bienen angewiesen sind, negativ auswirkt.
Obwohl das bayerische Landwirtschaftsministerium die Sortenversuche mit transgenem Mais MON 810 eingestellt hat und mehrfach darauf hingewiesen hat, dass diese Sorten nicht gebraucht werden, stellt die TU München dem Bundessortenamt ihre Flächen für eine sinnlose Sortenprüfung zur Verfügung. Wir meinen mit den GRÜNEN im Bayerischen Landtag: die TU München soll die Überlassung der Flächen umgehend widerrufen. Es kann nicht sein, dass die umstrittene Forschung durch die Hintertür wieder ins Land gelassen wird.
Nachtrag:
erfreulicherweise wurde der angekündigte Prüfanbau zurückgezogen. Laut TU-Sprecher Ulrich Marsch hat die Uni die Anfrage des Bundessortenamtes abgelehnt, weil es sich nicht um eine wissenschaftliche Aufgabe handelt. Die Universität behält sich selbstverständlich die Option offen, künftig selbst eigene Freilandversuche durchzuführen.
erstellt am 11.02.2009
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