Sowohl die Einrichtung von Fahrradstraßen als auch das Angebot von regensicheren Abstellplätzen sind geeignete Maßnahmen, die Attraktivität des Radverkehrs zu steigern und somit den Umstieg auf das Fahrrad zu erleichtern.
Fahrradstraßen: Als Fahrradstraßen eignen sich Straßen bzw. Straßenzüge, die durch Kraftfahrzeuge eher gering belastet sind und auf denen bereits verstärkter Radverkehr stattfindet oder künftig stattfinden soll (Bündelung des Radverkehrs). Da auf Fahrradstraßen als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 gilt, lassen sich Fahrradstraßen gut in Tempo 30-Zonen integrieren. Auch verkehrsarme Straßen außerorts (mit einem erhöhten Radverkehrsanteil) sind geeignet, z.B. nur mit landwirtschaftlichem Verkehr oder Anliegerverkehr. Die Realisierung von Fahrradstraßen ist in der Regel ohne bauliche Maßnahmen und deshalb kostengünstig durchführbar (lediglich Beschilderung mit VZ 244; je nach Situation können ergänzende Baumaßnahmen jedoch sinnvoll sein).
Auf Fahrradstraßen sind RadlfahrerInnen bevorrechtigt, AutofahrerInnen müssen auf den Radverkehr besondere Rücksicht nehmen und ggf. die Geschwindigkeit weiter verringern. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt, auch in Gruppen, z.B. Kinder auf dem Weg zur Schule.
Unberührt bleiben Vorfahrtsregeln und Einbahnstraßenregelungen. Die Fahrradstraße kann jedoch durchgängig vorfahrtsberechtigt ausgeführt werden. Gehwege bleiben dem Fußverkehr vorbehalten. Parkplätze bleiben erhalten.
Entsprechend geeignet wären folgende Straßen/-züge:
· Schwojerstraße (Fahrradroute nach Gröbenzell)
· Ludwig-Thoma-Straße – Herzog-Max-Straße – Im Schwaigfeld – Mitterweg (Schulweg)
· Goethe-Straße – Zur Heupresse (Route zum S-Bahnhof)
· Estinger Straße (Alternativroute zur Fürstenfeldbrucker Straße)
· Richard-Wagner-Straße – (nach Beseitigung der Engstelle im Zuge der Errichtung des Parkplatzes auf der ehemaligen Bahnmeisterei bis zur Hauptstr. möglich, Route zum Bahnhof)
· Kemeterstraße (Kindergarten)
· August-Exter-Straße (Radroute nach Gröbenzell, zum Kleinen See)
· Reiterstraße (von FreizeitradlerInnen stark frequentiert, Kindergarten)
· Feldweg zwischen Alt-Esting und Emmering (landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anlieger zulässig – in Absprache mit Emmering, überörtliche stark von RadlfaherInnen genutzte Verbindung)
Fahrradstraßen sind sicher und komfortabel (mehr Platz als auf Radwegen); sie zeigen Radfahrenden, dass sie als Verkehrsteilnehmer anerkannt werden.
Überdachung Fahrradabspellplatz am Rathaus: Die Vorzüge eines überdachten Abstellplatzes liegen auf der Hand: auch bei unsicherer Wetterlage wäre es deutlich attraktiver, zum Besuch des Rathauses das Rad zu nutzen (Parkplatzsituation!). Die Stadt nimmt ihre Vorbildfunktion wahr und stellt BesucherInnen und MitarbeiterInnen trockene Abstellplätze zur Verfügung.




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