Den Kommunen in Deutschland wird mit der am 21. März 2025 vom Bundesrat beschlossenen Verwaltungsvorschrift zur Novelle der Straßenverkehrsordnung Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Straßenverkehrsreform gegeben. Die Reform hat zum Ziel den Rad- und Fußverkehr zu stärken und gibt Städten und Gemeinden mehr Entscheidungsspielräume zur klima- und umweltfreundlichen Gestaltung des Verkehrs vor Ort.
U.a. wird die Errichtung von Tempo-30-Zonen, Fahrradstraßen und Fußgängerüberwegen erleichtert. Während bisher dem flüssigen Verkehr von Kraftfahrzeugen oberste Priorität eingeräumt wurde, gelten nun zur Begründung gleichberechtigt auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit (Lärmschutz) und der städtebaulichen Entwicklung. Beispielsweise können jetzt an Spielplätzen, Senioren- und Pflegeheimen, viel begangenen Schulwegen, im Umfeld von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sowie auf Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Zonen leichter Tempo-30-Regelungen umgesetzt werden – auch an Hauptstraßen (einschließlich Bundesstraßen).
Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stelle ich daher folgenden Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der neu geltenden Gesetzeslage/StVO insbesondere die Errichtung von Tempo-30-Zonen, Fahrradstraßen, Parkmöglichkeiten für Lastenräder und Räder mit Anhängern sowie von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) zu prüfen. Die Ergebnisse sind dem Stadtrat vorzulegen.
* Vorschläge für Tempo-30:
– im Bereich der Zebrastreifen in der Hauptstraße (Höhe Raiffeisenbank), J.-G.-Gutenbergstr. (Höhe Rewe/Aldi), Schlossstr. (Höhe Amperlust), Daxerstr. (Höhe Blumen-/Ludwig-Thoma-Str.)
– neu: Neu-Estinger Str./Olchinger Str. (ab Fußgängerfurt bis zum Kreisel Dachauerstr.)
* Vorschläge für neue Fußgängerüberwege in Kombination mit Tempo 30:
– Neu-Estinger Straße (Höhe Toni-März-Straße)
* Prüfung aus Gründen des Lärmschutzes/Gesundheitsvorsorge an stark befahrenen (Staats-) Straßen (häufig in schlechtem baulichen Zustand)
* Wo können 30er-Bereiche mit bis zu 500 m Abstand miteinander verbunden werden?
* Öffentliche Abstellplätze für Lastenräder/Räder mit Anhängern z.B. in der Hauptstr.
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Begründung:
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung eröffnet sich die Chance bisher nicht umsetzbare Maßnahmen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs sowie zum Gesundheitsschutz der Anwohner*innen durchzuführen.
Die neue StVO erleichtert Maßnahmen wie Tempo-30-Zonen, Fahrradstraßen und Fußgängerüberwege ohne Nachweis einer besonderen örtlichen Gefahrenlage umzusetzen. Gleiches gilt für Fahrradparkplätze im öffentlichen Raum, es können nun Kfz-Stellplätze umgewandelt werden – ohne eine besondere örtliche Gefahrenlage nachzuweisen; Klimaschutz und Stadtentwicklung sind ausreichende Gründe. Seit Jahren steht insbesondere in Olchings Zentrum die Schaffung von Abstellflächen für Lastenräder/Räder mit Anhängern aus.
Desweiteren erleichtert die neue StVO die Einrichtung von Zebrastreifen. Diese sind ebenfalls nicht mehr an eine besondere örtliche Gefahrenlage gekoppelt. Mit dem Zeichen 293 können somit sichere Querungsmöglichkeiten insbesondere für Kinder, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Ältere wesentlich leichter geschaffen werden.
gez. Ingrid Jaschke Olching, 14.04.2025
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