Die Fraktion nahm die aktuell bevorstehende öffentliche Auslegung der Unterschriftenlisten für das Volksbegehren Nichtraucherschutz zum Anlass, eine generelle Erweiterung der Öffnungszeiten während der 14-tägigen Eintragungsfristen zu beantragen.
Denn die gesetzlichen Hürden für Volksbegehren sind außerordentlich hoch. Innerhalb kurzer Zeit müssen sich mindestens 930 000 Bürgerinnen und Bürger in die – in der Regel in den Rathäusern – öffentlich ausgelegten Listen eintragen. Dabei liegen die vorgeschriebenen Öffnungszeiten insbesondere für Berufstätige und Pendler sehr ungünstig. Lediglich an zwei Tagen während der 14-tägigen Auslegungsfrist muss die Eintragung bis 20.00 Uhr möglich sein, sonst nur bis 16.00 Uhr und am Wochenende lediglich 2 Stunden lang. Im Kern fordern wir daher an vier Wochentagen die zusätzliche Öffnung bis 19.00 Uhr, samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr und am letzten Eintragungstag zusätzlich bis 20.00 Uhr. Damit liegen wir zwar unterhalb des vom Passauer Stadtrat im Juni beschlossenen Modells zur Förderung der direkten Demokratie, sehen aber eine deutliche Verbesserung gegenüber den gesetzlichen Vorgaben.
Nachtrag: Bürgermeister Magg läßt unseren Antrag nicht in den Gremien beraten, sondern beruft sich auf eigene Zuständigkeit des BGM. Die von ihm festgelegten – erweiterten – Eintragungszeiten werden von uns akzeptiert, wenngleich sie nicht so umfassend, wie von uns beantragt, ausfallen.
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