Änderung des BayKiBiG: Dringlichkeitsantrag – Verabschiedung einer Resolution an den Landtag

Antrag von Ingrid Jaschke

Im Rahmen der bevorstehenden Änderung des BayKiBiG will die Bayerische Staatsregierung die staatliche Investitionskostenförderung deutlich verschlechtern. Bisher waren auch zwei Drittel der zuweisungsfähigen Kosten für notwendige Um- und Erweiterungsbauten förderfähig. In dem neuen Entwurf sollen nur noch die Kosten für den Bau und Erwerb einer Kindertageseinrichtung bezuschusst werden. Viele Einrichtungen sind nach Jahrzehntelangem Betrieb stark sanierungs- und renovierungsbedürftig. Künftig sollen freie Träger und Kommunen auf den Kosten für notwendige Umbauten und Sanierungen sitzen bleiben. Darüber hinaus ist auch die Umsetzung der Inklusion gefährdet, denn auch die im Zuge der Umsetzung  notwendigen Baumaßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit sind von der Streichung betroffen. Demnach werden künftig Kommunen und freie Träger auf den Kosten notwendiger Sanierungen sowie Um-  bzw. Erweiterungsbauten vollständig sitzen bleiben. Dies ist nicht hinnehmbar.

Um die genannten finanziellen Belastungen abzuwenden, sollte seitens der Kommunen alles versucht werden, eine entsprechende Änderung der Investitionskostenförderung Art. 27 Abs. 1 zu erreichen.

Gestern – 19. Juni – fand die erste Lesung zur Änderung des BayKiBiG statt. Die nächste Beratung im Landtag findet am 5. Juli statt. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Daher beantrage ich in einem Dringlichkeitsantrag, folgende Resolution an den Landtag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtrates am 28. Juni 2012 zur Beratung/Beschlussfassung aufzunehmen:

Resolution

Der Rat der Stadt Olching fordert, auch künftig notwendige Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen finanziell zu fördern und deshalb den Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes  Investitionskostenförderung Art. 27 Abs. 1 Satz 1wie folgt zu ändern:

Der Staat gewährt den Gemeinden und Landkreisen nach Maßgabe des Abs. 2 Finanzhilfen zu mindestens zwei Dritteln der zuweisungsfähigen Kosten für den Bau und Erwerb einer Kindertageseinrichtung, für notwendige  Um- und Erweiterungsbauten sowie Generalsanierungen im Rahmen der jährlich für den kommunalen Finanzausgleich bereitgestellten Mittel.“

Nachtrag: Der Antrag wurde in der Stadtratsitzung am 28.06.2012 (mit der Ergänzung um …zu „mindestens“ zwei Dritteln…) mit 17 : 10 Stimmen angenommen. Ablehnung kam ausschließlich aus den Reihen der CSU.

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