Laut Bekanntgabe durch Bürgermeister Magg im Stadtentwicklungsausschuss am 14.01.2020 will das Staatliche Bauamt den Kreisel auf Höhe der Einmündung der Römerstraße in die Staatsstraße 2345, mit dem die Südwestumfahrung westlich von Olching angebunden werden soll, vorgezogen – als Auftakt für die Südwest-Umfahrung – errichten – mit Applaus von Bürgermeister Magg. Folgend zwei Leser*innenbriefe zur Berichterstattung am 17.01.2020 durch die örtliche Presse.
Ingrid Jaschke schreibt:
Nachdem vor mehr als zwei Jahren durch sinnlose Rodung der Baubeginn der Südwest-Umfahrung Olchings eingeleitet wurde, wird nun unverfroren der zweite Streich angekündigt: das Staatliche Bauamt will den Bau des Kreisels auf Höhe der Einmündung der Römerstraße, mit dem die Umfahrung westlich von Olching an die bestehende Staatsstraße angebunden werden soll, vorgezogen errichten. Zur Begründung wird angegeben, dass hier aufgrund einer hohen Verkehrsbelastung ein Kreisel – unabhängig von der Südwest-Umfahrung – ohnehin notwendig sei.
Laut Verkehrsgutachten (Kurzak) hat „die einmündende Römerstraße nur 1.500 Kfz/Tag“. Die Staatsstraße 2345 ist bis zur Einmündung der Römerstraße mit 14.800 Kfz/Tag belastet. Empfehlungen zufolge ist die Errichtung von Kreisverkehren dann sinnvoll, wenn der Verkehr aus allen zufließenden Armen etwa gleich stark ist – was hier keinesfalls zutrifft. Darüber hinaus wurde bisher eine problematische Situation beim Einbiegen in die Staatsstraße nie thematisiert. Mit fadenscheinigen Argumenten soll uns also weißgemacht werden, dass eine Herauslösung des Kreisverkehrs aus dem Gesamtprojekt Südwest-Umfahrung begründet sei.
Mit diesem allzu durchsichtigen Manöver sollen wohl Tatsachen geschaffen werden, um – wie bereits mit den bauvorbereitenden Rodungen praktiziert – die Umfahrung als „im Bau“ einzustufen und damit den Bau der Südwest-Umfahrung über alle Hindernisse hinweg mit brachialer Machtdemonstration durchsetzen zu können. Inwiefern eine Herauslösung eines Teilstücks aus dem Gesamtprojekt – welches aufgrund veränderter Rahmenbedingungen in Teilbereichen ein ergänzendes Genehmigungsverfahren durchlaufen muss – einer rechtlichen Überprüfung standhält, sei dahingestellt.
Der Leserbrief von Gert Schlenker, Vorsitzender der BIOO e.V. ist hier nachzulesen.



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