Die Fraktionsvorsitzenden von SPD, FWO und CSU werfen mir Geheimnisverrat und falsche Informationen vor. Das ist lächerlich.
Laut unserer städtischen GO §§ 21 und 22 und nach der Bayerischen Gemeindeordnung (Art. 52 BayGO) hätte der besagte Tagesordnungspunkt öffentlich behandelt werden müssen; eine nichtöffentliche Behandlung war nicht gerechtfertigt. Geheimhaltungswürdige Infos habe ich ohnehin nicht öffentlich gemacht.
Außerdem sind (falls eine nichtöffentliche Behandlung gerechtfertigt gewesen wäre!) die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind“ (=Abs. 3 von Art. 52 BayGO).
Der 1. Bürgermeister selbst hat die gefassten Beschlüsse in seinem Brief an die Elternbeiräte öffentlich gemacht.
Mich wundert sehr, dass SPD, FWO und CSU ihre Zustimmung dazu weiterhin verheimlichen wollen. Zeigt diese Zustimmung doch, dass der BGM mit großer Mehrheit seinen Vorschlag unterbreitet hat. Es bestand der ernsthafte politische Wille von SPD, FWO und CSU, die Eltern in etwa in der Größenordnung des staatlichen Zuschusses an den Kosten der Kitas zu beteiligen. Dass die im Stadtrat in öffentlicher Sitzung angesichts der Kritik der anwesenden Elternvertreter dann anders reden, wie sie vorher in nicht-öffentlicher Sitzung im Hauptausschuss handeln und sich sozusagen vom eigenen Beschluss abgesetzt haben, steht auf einem anderen Blatt. Wer also hier „fakenews“ verbreitet, ist tatsächlich die Frage.
Außerdem gibt es mehrere Tischvorlagen, die teilweise sogar schon vor der Sitzung am 30.11.21 im Umlauf waren, auf denen immer der Begriff „Gebührenvorschlag“ steht. Diese waren dann Grundlage der Diskussion und Beschlussfassung im Hauptausschuss, welches dieser verschiedenen „Modelle“ denn in die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung gehen soll. Dieser beschlossene Gebührenvorschlag (es ist noch ein Vorschlag!) ist jetzt in der Diskussion mit den Eltern. Die Elternbeiräte haben bei Kitagebühren ein Informations- und Anhörungsrecht über die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge. Wie soll denn der Elternbeirat beraten, wenn ihm keine „Festlegung der Höhe der Elternbeiträge“ zur Beratung vorgelegt wird? Erst nach erfolgter Anhörung können die städtischen Gremien abschließend entscheiden. Ich habe nie anderes geäußert.
Marina Freudenstein
Stadträtin
Veröffentlichungen:
SZ:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/olching-stadtrat-kinderbetreuung-1.5516382
Fürstenfeldbrucker Tagblatt:





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