Unsere GRÜNEN-Fraktion hat sich nach anwaltlicher Beratung dazu entschieden, Frau Hartl mit einer Unterlassungserklärung zu konfrontieren. Außerdem wurde Bürgermeister Magg aufgefordert, eine Richtigstellung im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.
Wie das Fürstenfeldbrucker Tagblatt berichtet, betrachtet Frau Hartl unser Ansinnen, die weitere Verbreitung einer Lüge zu unterbinden, als Einschüchterung. Sie beharrt auf Meinungsfreiheit, worunter sie offensichtlich die Freiheit meint, wissentlich die Unwahrheit zu sagen. Das ist – im Gegensatz von Michael Kirchers Forderung einer Verkehrsberuhigung in den Amperauen – grotesk und gefährlich. Denn Frau Hartl untergräbt damit die Glaubwürdigkeit von Informationen im offiziellen Mitteilungsblatt der Stadt Olching.
Bürgermeister Magg weist jegliche Verantwortlichkeit für Inhalte der Seite „Aus dem Rathaus/Aus dem Stadtrat“ zurück und verweigert sogar die Veröffentlichung von Richtigstellungen. Nach unserem Dafürhalten unterliegt das Mitteilungsblatt dem Presserecht. Die Weigerung des Bürgermeisters, angesichts einer offensichtlichen Unwahrheit eine Richtigstellung zu veröffentlichen, dürfte unseres Erachtens daher rechtswidrig sein. Darüber hinaus gebietet es die Neutralitätspflicht für offizielle Mitteilungsblätter, die Rubrik der Stadträtinnen und Stadträte nicht für die Verbreitung unwahrer Behauptungen zur Verfügung zu stellen. Auch sind parteipolitische Auseinandersetzungen und Positionierungen unvereinbar mit der Neutralitätspflicht. Wir haben uns daher an die Kommunalaufsicht im Landratsamt gewandt mit der Bitte, den Sachverhalt zu prüfen. Ein Ergebnis liegt uns noch nicht vor.
Ingrid Jaschke
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