GRÜNE Stadtratsfraktion beantragt Errichtung von Plakatwänden für Wahlwerbung

Antrag:

Die Stadt Olching errichtet erstmals zu den Kommunalwahlen 2014 an geeigneten Stellen Plakatwände. Die Stadt erlässt eine entsprechende Verordnung bzw. arbeitet diese in die bereits bestehende „Fortgeschriebene Arbeitsfassung der Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“ ein. Parteien und Wählergruppen werden angehalten, diese Plakatwände zur Bewerbung ihrer Kandidatinnen und Kandidaten zu nutzen und auf Einzelplakatierung weitgehend zu verzichten.

Begründung:

In den Wochen vor den Wahlen wird das Ortsbild regelmäßig durch eine Flut von Einzelplakaten verschandelt. Viele Bürgerinnen und Bürger Olchings empfinden diese Materialschlacht zunehmend als störend. Ganz abgesehen davon, dass oftmals die Verkehrssicherheit durch unsachgemäße Aufstellung von Plakatständern beeinträchtigt wird und das von der Verwaltung angeordnete Entfernen der betroffenen Ständer durch den städtischen Bauhof häufig Anlass zu Beschwerden gibt

Mit der Errichtung von Plakatwänden an geeigneten Stellen könnte die Einzelplakatierung zwar nicht vollständig unterbunden, jedoch wesentlich eingedämmt werden. Voraussetzung dafür wäre eine Selbstverpflichtung der zugelassenen Parteien und Wählergruppen, dieses Angebot der Stadt zu nutzen und auf Einzelplakatierung weitgehend zu verzichten. Dass dies funktionieren kann, ist am Beispiel unserer Kreisstadt Fürstenfeldbruck oder auch der Gemeinde Emmering ersichtlich.

An geeigneten Stellen zur Errichtung von Plakatwänden dürfte es auch in Olching nicht mangeln: im Umfeld (Parkplätze) der Bahnhöfe Olching und Esting, auf städtischen Plätzen und Grünflächen gibt es viele markante Möglichkeiten.

Wir empfehlen, eine Regelung wie folgt in Form einer Verordnung (siehe ergänzender Hinweis weiter unten) zu erlassen oder in die „Fortgeschriebene Arbeitsfassung der Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Olching“ aufzunehmen:

Bei allgemeinen Kommunalwahlen (Kreis- und Stadtratswahlen) dürfen auf den von der Stadt aufgestellten Plakatwänden nur Anschläge für diese Wahlen in der Reihenfolge der Wahlvorschläge angebracht werden. Bei den weiteren Wahlen entscheiden die Parteien und Wählergruppen in der Reihenfolge der zugeteilten Ordnungszahlen der Wahlvorschläge über die anzubringende Wahlwerbung.

Im Haushalt 2014 ist ein entsprechender Betrag für die Anschaffung der Plakatwände (aus Holz á 200 bis 300 €) einzustellen.

Ergänzender Hinweis: In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass für die bereits bestehenden städtischen Anschlagtafeln keine Richtlinie/Verordnung besteht und daher häufig Unzufriedenheit mit der Regelung der Belegung durch unsere örtlichen Vereine besteht. Wir regen deshalb an, diese Unsicherheiten durch eine klar definierte Regelung/Verordnung zu beenden.

Nachtrag: Der Antrag wurde vom Stadtrat am 17.12.2013 mehrheitlich mit 10 gegen 20 Stimmen abgelehnt.

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